Grundstufenabschluss Ski alpin

Die Skiausbildung der NaturFreunde untergliedert sich generell in eine Grund- und eine Oberstufe. Dabei bildet die Grundstufe den Einstieg in die alpine Skiausbildung.

Die Grundstufe Ski alpin ist der Einstieg in eine Tätigkeit als Schneesportlehrer*in bei den NaturFreunden. In der Ausbildung werden praktisches Können, praktisch-methodisches Wissen und theoretische Kenntnisse für einen zeitgemäßen Unterricht vermittelt, die den Schüler*innen eine sichere und sportliche Technik ermöglichen.

Die Ausbildung ist auf den Anfänger*innen-, Wiedereinsteiger*innen- und Fortgeschrittenenunterricht ausgerichtet. Hier werden in Theorie und Praxis die methodischen und technischen Handlungskompetenzen ausgebildet. 

Nach erfolgreicher Beendigung des Teil II ist die Qualifikation Grundstufe Ski alpin erreicht. Dies wird auch mit einem Sport-Ausweis der NaturFreunde Deutschlands dokumentiert. Danach ist der Weg frei zur Oberstufenausbildung Ski alpin.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: 
  • Mitglied der NaturFreunde
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis Teil I  (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis 10 Stunden praktische Tätigkeit in einer Skischule/Ortsgruppe
Spezielle Anforderungen: 
  • sicheres und sportliches Fahren in unterschiedlichen Geländeformen und Schneearten
  • Beherrschen von Riesenslalom und Slalom
  • erste Erfahrungen im Unterrichten (Hospitation)
notwendige Ausrüstung: 
  • Skiausrüstung
  • Skihelm
Lehrinhalte: 
Lizenzierung: 

Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Grundstufenausweis Ski alpin, der von der Bundesfachgruppe Schneesport der NaturFreunde Deutschlands vergeben wird.

Ein gültiger Sport-Ausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Sportler*innen mit gültigem Sport-Ausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Für die Verlängerung der Lizenz ist alle zwei Jahre eine zweitägige oder alle drei Jahre eine dreitägige Fortbildung nötig.

Weiterbildungsmöglichkeiten: